Freitag, 2. Mai 2008

Ist Hundeschule Pflicht?

Wenn man sich einen Dackel zulegt, dann denkt man im Grunde nicht unbedingt daran, mit diesem in eine Hundeschule zu gehen, um ihm „Sitz“, „Bleib“ und „Komm“ beizubringen. Die Anschaffung eines Golden Retriever beispielsweise erfordert jedoch den Besuch einer solchen Schule, nicht nur, um den Hund entsprechend zu trainieren, sondern auch, um das Herrchen auf Trab zu halten und die entsprechenden Verhaltensmaßregeln „beizubringen“. Bei bestimmten Hunderassen ist es sogar unumgänglich, eine Hundeschule zu besuchen, denn dies sieht das Gesetz teilweise schon vor. Es ist Gesetz, dass man beispielsweise mit einem Kampfhund ein Wesenstest machen muss. Zu diesem Test gehört auch, dass der Hund auf das Herrchen hört, und zwar aufs Wort. Zu diesem Zweck sollte man auf jeden Fall mit einem Kampfhund eine solche Schule besuchen, allein schon, um sich auch als „verantwortungsbewusstes Herrchen“ zu zeigen, wenn man sich schon unbedingt einen Kampfhund ins Haus holen muss. Aber auch, wenn es um anderweitig große Hunde geht, macht der Besuch Sinn, denn auch wenn man in vielen Bezirken Deutschlands keinen Hund mehr frei laufen lassen darf, kann man sich wenigstens einigermaßen sicher sein, dass der Hund auch zur Stelle ist, wenn man ihn ruft. Ausnahmen bestätigen die Regel, wenn beispielsweise ein anderer Hund zur Stelle ist.

Keine Kommentare: